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Risk-Management: 
Praxisnahe Schulungen und Vorträge (Inhouse)

- für Bildungsträger
- für Pflegeheime
- für Krankenhäuser
- im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) Dresden

Patientenrechtegesetz  

- Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage
- Rechte und Pflichten der Behandler
- Rechte und Pflichten der Patienten

Schnittstellen im Recht für Handlungspflichten ...  

- Gesetzliche Grundlagen 
-- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
-- Strafgesetzbuch (StGB)
-- Sozialgesetzbücher (SGB)
-- Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, 
bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen 
(Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG)
-- Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe
(Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)
- Handlungspflichten im ärztlichen und (kranken-)pflegerischen Alltag

... im ärztlichen und (kranken)pflegerischen Alltag

Ärztinnen, Ärzte und (Kranken)Pflegepersonal haben 
neben den berufsspezifischen Anforderungen 
zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten, 
um die täglichen Herausforderungen 
zielführend umzusetzen.

Die Rechtsprechung unterliegt einem stetigen Wandel
der auf den ärztlichen und (kranken)pflegerischen Berufsalltag 
Auswirkungen hat.

Generell ist es sinnvoll, im Medizinrecht und Medizinstrafrecht 
rechtliche Schwierigkeiten bewusst zu machen, 
um nachteiligen finanziellen und juristischen Folgen vorzubeugen.

Aus diesem Grund gebe ich an
Ärztinnen, Ärzte und (Kranken)Pflegepersonal 
mit den Halbtags- und Ganztagsschulungen sowie den Vorträgen
das erforderliche praxisrelevante Wissen mit Handlungsempfehlungen 
weiter.

Dieses Wissen befähigt 
zur Erkenntnis im Praxisalltag und 
bildet die Grundlage für umsichtiges Handeln
das auch in rechtlicher Hinsicht ausschließlich vorteilhaft ist.


Prävention statt Konfrontation! 

Erfolg ist ...
... erworbene Erkenntnisse im Arbeitsalltag richtig anwenden

Themen der praxisnahen Schulungen und Vorträge
(beispielhafte Aufzählung)

I.  Finanzielle Seite oder: Zivilrechtliche Haftung

Im Medizinrecht (hier: Arzthaftungsrecht) sind unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten überwiegend folgende Bereiche von (haftungsrechtlicher) Bedeutung:

  1.  Aufklärung (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung)
  2.  Bedeutung der Beweislast 
  3.  Delegation
  4.  Dokumentation (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung)
  5.  Einsichtsrechte 
  6.  Einwilligung 
  7.  Freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen
  8.  EXKURS: Freiheit statt freiheitsentziehende Maßnahmen!
       Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
  9.  Haftung der Ärztinnen und Ärzte, des (Kranken)Pflegepersonals, der Träger
10.  Off-Label-Use (durch Ärzte)
11.  Organisation und Patientensicherheit
12.  Patientenverfügung

II. Strafrechtliche Gesichtspunkte

Im Medizinstrafrecht sind hauptsächlich die nachfolgend aufgeführten Straftatbestände praxisrelevant:

  1.  (Abrechnungs)Betrug
  2.  Fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung (mit Todesfolge) 
  3.  Fahrlässige und vorsätzliche Tötung
  4.  Freiheitsberaubung
  5.  Missachtung der Schweigepflicht 
  6.  Misshandlung von Schutzbefohlenen
  7.  Patientenverfügung und "Sterbehilfe"
  8.  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  9.  Unterlassene Hilfeleistung
10.  Urkundenfälschung
11.  Wenn der Staatsanwalt klingelt

Ich freue mich über Anfragen/Anregungen für Vorträge und Schulungen, 
die ich auf der Grundlage Ihrer individuellen Vorstellungen errichte und präsentiere.

Gute Gründe für die Fortbildung ... 
... von ärztlichem und (kranken)pflegerischem Personal

Ihr Nutzen

Durch die Schulungen und Vorträge
erhalten Sie die für die Alltagspraxis 
notwendigen Erkenntnisse.

So können Sie rechtssicher handeln, 
künftige Schadensfälle reduzieren und 
daher finanzielle Belastungen begrenzen.





 

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