Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten. Stetig. Nachgewiesen.

Trotz der nachgewiesenen
überdurchschnittlichen Qualifikation
auf dem Gebiet des Medizinrechts 
besteht die Pflicht, 
in diesem Fachgebiet jährlich u.a. 
regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.

Der Umfang dieser Fortbildungen beträgt
seit 01.01.2015 
jährlich 15 Nettozeitstunden 
(statt bislang 10 Nettozeitstunden) und 
ist der Rechtsanwaltskammer 
gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) 
jährlich nachzuweisen.

Trotz der nachgewiesenen
überdurchschnittlichen Qualifikation
auf dem Gebiet des Medizinrechts 
besteht die Pflicht, 
in diesem Fachgebiet jährlich u.a. 
regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.

Der Umfang dieser Fortbildungen beträgt
seit 01.01.2015 
jährlich 15 Nettozeitstunden 
(statt bislang 10 Nettozeitstunden) und 
ist der Rechtsanwaltskammer 
gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) 
jährlich nachzuweisen.

 
 
 
 
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